Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände sowie Arbeitgeber im Inidividual- und Kollektivarbeitsrecht, bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht sind die Gestaltung und die Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und ggf. Vertretung bei der Geltendmachung und der Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, die einvermehmliche Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie das Kündigungs- und Bestandsschutzrecht.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gelten im Arbeitsrecht oft kurze Fristen; so ist beispielsweise eine Kündigungsschutzklage stets innerhalb einer Frist von (nur) drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erheben.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.